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WAS WIRD AUS UNS, WENN WIR NICHT OPTIMISTISCH SIND?
Feuerwehrleute und Sanitäter genießen laut einer Umfrage von allen Berufen das größte Vertrauen. 96 Prozent der Befragten halten sie für vertrauenswürdig, wie aus der 2018 veröffentlichten Studie „Trust in Professions 2018“ der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Im unteren Drittel der Skala finden sich auch die Journalisten wieder (38 Prozent). Politiker landeten in der Umfrage mit 14 Prozent auf dem letzten Platz. 
Findest Du es normal, dass den Volksvertretern in einer Demokratie, den Hütern des Allgemeinwohls, nur ganz wenige Menschen vertrauen? Kann eine solche Demokratie auf Dauer stabil sein? Sind die Parteien vielleicht mit der Aufgabe überfordert, den politischen Nachwuchs zu fördern?

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Feuerwehrleute und Sanitäter genießen laut einer Umfrage von allen Berufen das größte Vertrauen. 96 Prozent der Befragten halten sie für vertrauenswürdig, wie aus der 2018 veröffentlichten Studie „Trust in Professions 2018“ der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Im unteren Drittel der Skala finden sich auch die Journalisten wieder (38 Prozent). Politiker landeten in der Umfrage mit 14 Prozent auf dem letzten Platz. 
Findest Du es normal, dass den Volksvertretern in einer Demokratie, den Hütern des Allgemeinwohls, nur ganz wenige Menschen vertrauen? Kann eine solche Demokratie auf Dauer stabil sein? Sind die Parteien vielleicht mit der Aufgabe überfordert, den politischen Nachwuchs zu fördern?

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Feuerwehrleute und Sanitäter genießen laut einer Umfrage von allen Berufen das größte Vertrauen. 96 Prozent der Befragten halten sie für vertrauenswürdig, wie aus der 2018 veröffentlichten Studie „Trust in Professions 2018“ der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Im unteren Drittel der Skala finden sich auch die Journalisten wieder (38 Prozent). Politiker landeten in der Umfrage mit 14 Prozent auf dem letzten Platz. 
Findest Du es normal, dass den Volksvertretern in einer Demokratie, den Hütern des Allgemeinwohls, nur ganz wenige Menschen vertrauen? Kann eine solche Demokratie auf Dauer stabil sein? Sind die Parteien vielleicht mit der Aufgabe überfordert, den politischen Nachwuchs zu fördern?

WAS WIRD AUS UNS, WENN WIR NICHT OPTIMISTISCH SIND?
Feuerwehrleute und Sanitäter genießen laut einer Umfrage von allen Berufen das größte Vertrauen. 96 Prozent der Befragten halten sie für vertrauenswürdig, wie aus der 2018 veröffentlichten Studie „Trust in Professions 2018“ der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Im unteren Drittel der Skala finden sich auch die Journalisten wieder (38 Prozent). Politiker landeten in der Umfrage mit 14 Prozent auf dem letzten Platz. 
Findest Du es normal, dass den Volksvertretern in einer Demokratie, den Hütern des Allgemeinwohls, nur ganz wenige Menschen vertrauen? Kann eine solche Demokratie auf Dauer stabil sein? Sind die Parteien vielleicht mit der Aufgabe überfordert, den politischen Nachwuchs zu fördern?

MACH NEU, MACH SELBST
Politischer Nachwuchs wird dadurch effektiv gefördert, dass ihm die Möglichkeit eröffnet wird, durch echte Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen politische Erfahrungen zu sammeln. Wir wollen, dass du politische Erfahrung sammelst und bei der nächsten Kommunalwahl auf einer eigenen Wählerliste mit anderen U25-Kandiaten für deinen Stadtrat kandidierst. Wir hoffen, dass Du mit uns in deinen jungen Jahren viele prägende Erfahrungen sammelst, die aus dir eine selbstbewusste, der Heimat verbundene, politisch denkende Persönlichkeit machen. Du kannst dich bei uns für einen Workshop bewerben und wir zeigen dir, wie man eine Wählerliste gründet. Wenn du im Jahr 2020 erst 26 Jahre alt wirst, du bereit bist für eine Legislaturperiode (5 bzw. 6 Jahre) deinen Lebensmittelpunkt* in deiner Heimatstadt zu behalten und den Willen hast zu lernen, wie demokratische Politik funktioniert, hast Du gute Chancen, dass du gewählt wirst. Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich. Auch Personen, die in der Umgebung studieren, können noch ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Eltern haben.

MACH NEU, MACH SELBST
Politischer Nachwuchs wird dadurch effektiv gefördert, dass ihm die Möglichkeit eröffnet wird, durch echte Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen politische Erfahrungen zu sammeln. Wir wollen, dass du politische Erfahrung sammelst und bei der nächsten Kommunalwahl auf einer eigenen Wählerliste mit anderen U25-Kandiaten für deinen Stadtrat kandidierst. Wir hoffen, dass Du mit uns in deinen jungen Jahren viele prägende Erfahrungen sammelst, die aus dir eine selbstbewusste, der Heimat verbundene, politisch denkende Persönlichkeit machen. Du kannst dich bei uns für einen Workshop bewerben und wir zeigen dir, wie man eine Wählerliste gründet. Wenn du im Jahr 2020 erst 26 Jahre alt wirst, du bereit bist für eine Legislaturperiode (5 bzw. 6 Jahre) deinen Lebensmittelpunkt* in deiner Heimatstadt zu behalten und den Willen hast zu lernen, wie demokratische Politik funktioniert, hast Du gute Chancen, dass du gewählt wirst. Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich. Auch Personen, die in der Umgebung studieren, können noch ihren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Eltern haben.

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* Lebensmittelpunkt ist der Hauptwohnsitz. Passiv wahlberechtigt (also wählbar) ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat (§ 27 GO NW). Zur Bestimmung der Hauptwohnung ist nach 8.1.1 der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Meldegesetzes NRW (VV MG NW) bei Personen, die neben ihrer Wohnung, von der aus sie einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen, eine weitere Wohnung haben, in die sie an den Wochenenden oder an sonstigen arbeitsfreien Tagen zurückkehren, darauf abzustellen, welche Wohnung vorwiegend benutzt wird. Legen z.B. Studierende der Meldebehörde plausibel dar, dass sie sich zeitlich überwiegend in der Wohnung ihrer Eltern aufhalten, ist diese ihre Hauptwohnung. Bei der in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmenden Plausibilit.tsprüfung haben die Entfernung zwischen beiden Wohnungen und die Häufigkeit der Heimfahrten wesentliche Bedeutung. Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist nach § 16 Abs. 2 Satz 4 auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür können z.B. sein: Art der Wohnung, Art und Häufigkeit des Aufenthalts, Erreichbarkeit der anderen Wohnung, Mitgliedschaft in Vereinen etc., kommunalpolitische Aktivitäten, familiäre Bindungen, gemeinsame Wohnung im Falle nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Die Prüfung ist in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf den unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken; die Angaben der Betroffenen müssen plausibel erscheinen und sind nur in Ausnahmefällen durch geeignete Unterlagen zu belegen.

* Lebensmittelpunkt ist der Hauptwohnsitz. Passiv wahlberechtigt (also wählbar) ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat (§ 27 GO NW). Zur Bestimmung der Hauptwohnung ist nach 8.1.1 der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Meldegesetzes NRW (VV MG NW) bei Personen, die neben ihrer Wohnung, von der aus sie einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen, eine weitere Wohnung haben, in die sie an den Wochenenden oder an sonstigen arbeitsfreien Tagen zurückkehren, darauf abzustellen, welche Wohnung vorwiegend benutzt wird. Legen z.B. Studierende der Meldebehörde plausibel dar, dass sie sich zeitlich überwiegend in der Wohnung ihrer Eltern aufhalten, ist diese ihre Hauptwohnung. Bei der in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmenden Plausibilit.tsprüfung haben die Entfernung zwischen beiden Wohnungen und die Häufigkeit der Heimfahrten wesentliche Bedeutung. Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist nach § 16 Abs. 2 Satz 4 auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür können z.B. sein: Art der Wohnung, Art und Häufigkeit des Aufenthalts, Erreichbarkeit der anderen Wohnung, Mitgliedschaft in Vereinen etc., kommunalpolitische Aktivitäten, familiäre Bindungen, gemeinsame Wohnung im Falle nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Die Prüfung ist in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf den unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken; die Angaben der Betroffenen müssen plausibel erscheinen und sind nur in Ausnahmefällen durch geeignete Unterlagen zu belegen.

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Gestaltung: Anna Rathgeb und Debora Kroneisen

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